A) die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen zur Betriebsverpflegung, die Verarbeitung von Speisen jeder Art, der Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, der Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen, der Betrieb eines Gastgewerbes in welcher Form auch immer. b) Catering, insbesondere die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln zur Herstellung von Speisen auch zur Lieferung von Bordverpflegung für Luftfahrzeuge, die Durchführung des Caterings für Unternehmen und Kunden jedweder Art. c) Party-Service, insbesondere die Erzeugung und Verarbeitung von allen Artikeln der Nahrungs- und Genussmittelbranche, die Durchführung des Party-Service für Unternehmen und Kunden jedweder Art. d) Veranstaltungen, insbesondere die Planung, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art. e) Handel, insbesondere der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Delikatessen und Getränken unter Verwendung der eingetragenen Marke 'DO & CO', der Handel mit Waren aller Art, sowie deren Export und der Import, die Handelsagentur. f) Betriebsberatung, insbesondere die Beratung von Catering-Unternehmen, die Betreuung und Beratung des Managements von Catering-Unternehmen, die Erstellung von Unternehmenskonzepten, die Beratung auf allen Gebieten der Gastronomie. g) Logistik, insbesondere Tätigkeiten für die DO & CO-Gesellschaften, Luftfahrtgesellschaften und andere Unternehmungen, die zur Sicherheit der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit von Sachgütern für den Party-Service und das Catering erforderlich sind, die Besorgung logistischer Aufgaben aller Art. h) Beteiligungsverwaltung, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen des In- und Auslandes, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmungen des In- und Auslandes. Zu vorstehend a)-h) jeweils, soweit dies keine besondere Erlaubnis erfordert. Die Gesellschaft kann die vom Unternehmensgegenstand der einzelnen DO & CO-Gesellschaften umfassten Aktivitäten auch selbst oder durch sonstige Tochtergesellschaften ausüben. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb von Liegenschaften, zur Errichtung von Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und Joint-Ventures, sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen, Know-How- bzw. Beratungsverträgen und Lizenzverträgen.
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Gastronomie
Catering und Partyservice
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