Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung der nach jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen fachärztlichen Leistungen in den Fachbereichen Radiologie, Nuklearmedizin, Innere Medizin, Allgemeinmedizin und allen sonstigen ärztlichen Fachbereichen im Sinne der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden ärztlichen und nichtärztlichen Tätigkeiten, die Gründung und der Betrieb von ärztlichen Nebenbetriebsstätten und sonstigen Filialpraxen entsprechend den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Regelungen; die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern auch der Vorsorge und der Rehabilitation; die Bildung von Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens; das Angebot neuer ärztlicher Versorgungsformen (zum Beispiel im Bereich der integrierten Versorgung oder einer spezialärztlichen Versorgung o.ä.).
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