Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke - der Wissenschaft und Forschung, - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - der Jugend- und Altenhilfe, - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S.d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, - der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilgeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; des Suchdiensts für Vermisste, - der Rettung aus Lebensgefahr, - des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, - des Tierschutzes, - des Schutzes von Ehe und Familie,- des Sports (Schach gilt als Sport),- der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschl. des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunks, des Modellflugs und des Hundesports, - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, sowie zur Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
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