(a) die Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften, deren Zweck darin besteht, im Gebiet der Ortsgemeinde Föhren bebaute und unbebaute Grundstücke zu erwerben (i) zum Zwecke der Baureifmachung durch, Überplanung, Umlegung, Freilegung und/oder Erschließung sowie anschließenden Vermarktung einschließlich Übernahme der Baubetreuung, (ii) zum Zwecke der Bebauung/Sanierung als Bauträger oder Baubetreuer (iii) zum Zwecke der Bebauung/Sanierung und anschließenden Vermietung oder Verpachtung, (b) die Übernahme der Baubetreuung für Grundstücke von Unternehmen im Sinne des vorstehenden Buchst. a) oder Erwerbern dieser Grundstücke, (c) die Übernahme des Quartiersmanagements im Gebiet der Ortsgemeinde Föhren einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Gegenstände und Rechtsgeschäfte unter Berücksichtigung der maßgeblichen städtebaulichen Ziele der Ortsgemeinde Föhren und der Vorschriften des § 8 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 und 3 KAG bei der Bemessung von Entgelten.
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