Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung und Durchführung anwaltlicher Mandate. Dies geschieht durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechtes tätig. Soweit Hilfestellung in Steuerverfahren vor den erstinstanzlichen Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof, in Steuerstrafsachen oder in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit erbracht werden soll, dürfen diese Tätigkeiten auch durch die in Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer erbracht werden. Die Gesellschaft schafft die erforderlichen personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft unterhält die nach dem Berufsrecht vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Sofern einem in Diensten der Gesellschaft stehenden Berufsträger bezüglich eines Mandates das Tätigwerden versagt ist, gilt dies auch für die übrigen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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