A) Förderung der Wirtschaft. Dazu begutachtet die Gesellschaft auf Antrag, ob Managementsysteme, Erklärungen von Unternehmen u.ä. anerkannte Regeln der Technik (insbesondere DIN-Normen, Europäischen Normen und internationalen Normen) oder anderen, von der Gesellschaft mit dem Auftraggeber vereinbarten Regeln genügen. b) Über das Ergebnis der Begutachtungen werden Berichte erstellt. Die Feststellung, dass das untersuchte Managementsystem, die Erklärungen von Unternehmen u.ä. den vereinbarten Regeln genügen, wird auf Antrag durch ein Zertifikat bestätigt. c) Die Gesellschaft stellt ihre Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit in allen Begutachtungen und Zertifizierungen sicher; dabei werden insbesondere Akkreditierungsregeln beachtet. d) Die Gesellschaft versteht sich als Dienstleistungspartner der Wirtschaft. Sie richtet ihre Tätigkeiten auf die Wertschöpfung durch wirksame Managementsysteme ihrer Auftraggeber aus.
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