Für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG insbesondere Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung, Fertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen.
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