Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, das durch angestellte (Zahn)Ärzte und/oder Vertrags(zahn)ärzte sowie weiteres Personal an der (zahn)ärztlichen sowie sonstigen medizinischen Versorgung privat versicherter, gesetzlich versicherter und sonstiger Patienten - insbesondere unter Beachtung der damit verbundenen Verpflichtungen - teilnimmt. Dies schließt alle Tätigkeiten und Maßnahmen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar der Versorgung dienend, mit ein. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen und die mit den jeweils geltenden vertrags(zahn)arztrechtlichen, sonstigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebsstätten gründen.
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