A) Übernahme und Durchführung von betriebswirtschaftlichen Beratungen anderer Unternehmen auf folgenden Gebieten: Unternehmensführung, Unternehmensplanung, Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung, Absatz, Produktion, Marketing, Organisation, Datenverarbeitung und Personal, b) Übernahme von Management auf Zeit in anderen Unternehmen c) Übernahme und Durchführung von Personalberatungen anderer Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Coaching von Führungskräften bzw. Mitarbeitern einschließlich der Durchführung von Verkaufstrainingsmaßnahmen im Rahmen eines "training on the Job" d) Durchführung von Seminaren, Work-shops und anderen Veranstaltungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen einschließlich der Beratung hinsichtlich der praktischen Umsetzung in Unternehmen e) Abwicklung und Liquidation von Unternehmen und Vermögen von natürlichen und juristischen Personen; die Übernahme der Verwaltung von Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Gesellschaft nur in Ausnahmefällen gestattet f) Treuhandtätigkeit, bestehend aus der Übernahme und der Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften für Dritte im eigenen Namen unter der Voraussetzung, dass mit der Übernahme der treuhänderischen Beteiligung keine unbeschränkte Haftung verbunden ist, g) Treuhänderische Vermögensverwaltung h) Jede andere kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.
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