1.1 das gewerbsmäßige Vermitteln oder Nachweisen von Vertragsabschlüssen über a- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, b- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft. 1.2 das gewerbsmäßige Vermitteln der Gelegenheit zum Abschluß von Darlehen und Finanzierungen jeglicher Art. 1.3 das gewerbsmäßige Vorbereiten und/oder Durchführen von Bauvorhaben als a- Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, b- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. 1.4 das gewerbsmäßige Erwerben, Beplanen, Vermieten, Verpachten, Verwalten, Veräußern und Vermarkten von a- privaten Immobilien im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern. bgewerblichen Immobilien im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerben, Mietern, Pächtern sowie allen damit in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäften. 1.5 das gewerbsmäßige Erbringen von Leistungen für externe Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung.
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