Koordinierte Nutzung, Erweiterung und Betreibung sowie einheitliche Verwaltung und Betrieb der bei den einzelnen Gesellschaftsmitgliedern und der Landeshauptstadt Dresden im Eigentum oder Besitz befindlichen Informationsnetze für Daten und Telekommunikation. Hierzu besteht mit der Landeshauptstadt Dresden ein entsprechender Kooperationsvertrag. Zum Zweck gehören insbesondere: - die gegenseitige Überlassung der Teilnetze zur Mitbenutzung, - die Schaffung einer gemeinsamen Organisation zur koordinierten einheitlichen Verwaltung und Betrieb des Informationsnetzes, - die Koordination der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen zur Netzerweiterung und Modernisierung.
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