Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen zum Zwecke der Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Die Gesellschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie erstrebt keinen Gewinn. Es werden die nachstehenden gemeinnützigen Ziele verfolgt: a. Betrieb von Tagespflegeinrichtungen nach dem Konzept des Deutschen Roten Kreuzes; b. pflegebedürftige Menschen altersgerecht zu betreuen und zu versorgen; c.die hierzu erforderlichen Einrichtungen wie Gebäude, Geräte und sonstige für die Betreuung und Versorgung dienlichen Gegenstände zu errichten, anzuschaffen und zu unterhalten; d. Verpflegungsleistungen für diesen Personenkreis zu erbringen, beziehungsweise erbringen zu lassen; e. Angehörige hinsichtlich der Betreuung und Versorgung ihrer betroffenen Angehörigen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen; f. die Aufnahme soll allen pflegebedürtigen Menschen, insbesondere ohne Rücksicht auf Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung ermöglicht werden.
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