Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens und des mildtätigen Handelns nach § 53 AO. Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen rechts zu beschaffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von stationären Pflegeplätzen sowie eines ambulanten Pflegedienstes im Kreis Segeberg. Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft - soweit sie die Zwecke nicht selbst verwirklicht - Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Auflage zuwendet, dass diese die Mittel ausschließlich und unmittelbar für diesen Zweck einzusetzen haben, der einem der vorgenannten Zwecke der Gesellschaft entspricht.
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