DRK-Sozialdienste Frankfurt am Main gGmbH mit Sitz in 60313 Frankfurt am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung Verfolgter, Geflüchteter, Vertriebener, Aussiedler, Spätaussiedler und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie Gründung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Förderung der medizinischen Versorgung im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Der gemeinnützige Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Betreiben eines Sprach- und Bildungszentrums, Anbieten schulischer und außerschulischer Nachmittagsbetreuung, Betreiben einer Jungendhilfeeinrichtung, sowie Angebote für Senioren. Pädagogische Betreuung von Personen aus dem geförderten Personenkreis im Rahmen der Nachmittagsbetreuung. Das Angebot umfasst sowohl die Ganztagsbetreuung in Schulen als auch die außerschulische Betreuung durch sportliche, kulturelle und pädagogische Freizeitangebote. Staatlich anerkannte Integrationskurse und berufsbezogenes Deutsch gemäß § 45 AufenthG nach den Vorgaben des Bundesamt für Migration, Spezielle Integrationskurse werden ebenfalls angeboten. Dies umfasst Erwachsenen- und Jugendintegrationskurse sowie Alphabetisierungskurse. Berufsbezogenes und -begleitendes Deutsch für Geflüchtete und Migrantinnen in Unternehmen. Sprachliche Begleitung von berufsbezogenen Projekten - Beschulung von Teilnehmern, Weiterbildung von Ausbildern und Sprachvorentlastung des Unterrichtsmaterials. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Migrations- und Geflüchtetenarbeit. Wohlfahrtspflege im Sinne der ambulanten Pflege gemäß SGB V und XI. Konzeption und Betrieb von Tagespflege und alternativen Wohnformen für Senioren. Betrieb von Betreuten Wohnen gemäß Standard Kuratorium für Altenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung eines medizinischen Versorgungszentrums zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die in besonderem Maße den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen dienen und bei denen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen zu Gute kommen. Die Gesellschaft erbringt insbesondere Leistungen die von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherungen ohne ergänzende Zuzahlung durch den Patienten erstattet werden, d. h. es handelt sich um medizinisch notwendige und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots erforderliche Leistungen bei aufgrund ihrer Krankheit hilfsbedürftigen Personen i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO. Der gemeinnützige Satzungszweck wird ebenfalls als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Form von ambulanten und stationären Angeboten im Sinne des SGB VIII verwirklicht. Der mildtätige Satzungszweck wird verwirklicht durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
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Sozialwesen
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