Vermittlung von (a) Abschlüssen von Verträgen über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden. (b) Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis über Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. (c) Abschlüssen von Darlehensverträgen oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Zudem die Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. Weiterhin Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und nicht fungiblen sonstigen Kapitalanlagen jeder Art, wie z. B. ContainerDirektinvestments, Investitionen in Rohstoffe. Die Gesellschaft kann sich auch an sämtlichen vorgenannten Kapitalanlagen selbst beteiligen. Die Gesellschaft nimmt keinerlei Kundengelder, Anteilsscheine oder Anteile von Kunden entgegen, oder ins Eigentum oder in Besitz. Die Gesellschaft führt keinerlei Tätigkeiten aus, die einer Genehmigung durch das Kreditwesengesetz bedürfen und betreibt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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