1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Orchestermusik im Sinne der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Orchesterarbeit mit jungen Musikern; die Bildung und Unterhaltung des Orchesters Deutsche Sinfonietta Berlin; die Durchführung von Konzertreisen, von Konzerten des Orchesters in verschiedenen Formaten (sinfo- nisch, kammermusikalisch, begleitend); die Aufführungen selten gespielter Werke oder Komponisten; die Organisation und Durchführung öffentlicher Konzerte einschließlich Proben sowie durch die Durchführung neuer, außergewöhlicher Konzertformate an außergewöhnlichen Orten in und um Berlin.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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