Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Unternehmensgegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung; von Wissenschaft und Forschung, soweit sie mit dem Thema Integration in Beziehung stehen; internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere in Bezug auf die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen; hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung; des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vergabe von Stipendien an junge Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel der Schaffung gelingender Integration; die Organisation und Durchführung von Mentorenprogrammen zur Begleitung und Unterstützung junger Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration, insbesondere am Beginn des Berufslebens; Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben, insbesondere auf dem Gebiet der Migrationsforschung, sowie die Organisation und Durchführung die Unterstützung und Initiierung von wissenschaftlichen Symposien und Konferenzen; die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die die Bereitschaft der Zivilgesellschaft zur Integration stärken sollen, wie beispielsweise die Herstellung von Broschüren, Plakaten, lnternetplattformen, Datenbanken oder die Durchführung von Kampagnen; die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und der Schaffung einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen kulturellen Basis und Identifikation dienen; die Unterstützung und Initiierung des Austauschs zwischen Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und sozialen Hintergrund, zum Beispiel durch die Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen oder Ausstellungen; die Mittelweitergabe an Initiativen und Einrichtungen in Deutschland, die sich um die Integration von Menschen bemühen, die aus den verschiedensten Gründen von unserer Zivilgesellschaft ausgeschlossen sind, soweit es sich um gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt; die Verleihung von Preisen für besondere Verdienste von Personen oder Einrichtungen, die sich für ein tolerantes Zusammenleben eingesetzt haben; das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien werden in geeigneter Form veröffentlicht; die Gewährung von Einzelfallhilfen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Sozialwesen
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