Förderung des Sports sowie die Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb des Bewegungskindergartens "Stadtkrone Ost" (§ 68 Nr. 1b AO). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, diese zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts für steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 1.1.1977. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel der Gesellschaft sind für die gemeinnützigen Zwecke gebunden oder entweder laufend für diese Zwecke zu verausgaben oder zweckgebundenen Fonds zuzuführen. Die Verwendung dieser Mittel ist in der Rechnungslegung der Gesellschaft nachzuweisen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.".
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