1. Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung unter Beachtung der Gesichtspunkte der Waldorfpädagogik. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Durchführung von Ausbildungs und Umschulungsmaßnahmen mit dem Ziel des Erwerbs einer Ausbildungsqualifikation in den Bereichen Metallbearbeitung, Holzbearbeitung und Elektronik sowie anderen handwerklichen Bereichen. Gegenstand der Körperschaft ist die Durchführung von Initiativen und Studien aus Gesichtspunkten der Waldorf-Schul-Pädagogik, die auf die Entwicklung des sozialen Lebens gerichtet sind. Insbesondere sind das: a) Berufsausbildung und berufsbegleitende Hilfeleistungen beim Übergang Jugendlicher in den Beruf. b) Durchführung von Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. c) Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule, Ausbildungs- und Arbeitswelt. d) Erstellung und Führung von Einrichtungen für berufsbildende, berufsbegleitende und weitere sozialpädagogische Aktivitäten.
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