Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß Anhang 1 der Bankenrichtlinie (2006/48/EG): - Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern - Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, - Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung) - Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs - Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (nur Kreditkarten) - Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft a) Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.) b) Geldwechselgeschäfte c) Termin- ("financial futures") und Optionsgeschäfte d) Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente oder e) Wertpapiergeschäfte - Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen - Portfolioverwaltung und -beratung - Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung.
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