Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne von § 52 Ziff. 24 der Abgabenordnung, dies als Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit; die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit und der Medien auf überzeugende professionelle Vorschläge zur Lösung dringender Probleme des Gemeinwohls zu richten und die zuständigen Institutionen auf diese Weise zu drängen, genannte Vorschläge zu prüfen und bei Tauglichkeit umzusetzen; die breite Bevölkerung zu gewinnen, ihr tägliches Verhalten den zeitgemäßen Erforderlichkeiten anzupassen, insbesondere in Anbetracht des Klimaschutzes; Plattformen zu errichten und zu betreiben, in die Bürgerinnen und Bürger dringende Probleme des Gemeinwohles benennen und Lösungsvorschläge machen können; die Vermittlung staatsbürgerlichen Wissens, insbesondere der verfassungsrechtlichen Strukturen der BRD und der EU, ihrer Kompetenzen und der zuständigen Entscheidungsorgane.
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