Erwerb, das Halten und Verwalten einer Kommanditbeteiligung an der EAM GmbH & Co. KG (die \\Kommanditgesellschaft\\). Die Gesellschaft dient der Bündelung und Gruppierung ihrer Gesellschafter als mittelbare Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Die Tätigkeit der Gesellschaft dient der kommunalen Aufgabenerfüllung und erfolgt unter Beachtung sämtlicher kommunal- und vergaberechtlicher Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (\\HGO\\), der Thüringer Kommunalordnung (\\ThürKO\\), der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (\\GO NRW\\), des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (\\NKomVG\\) sowie der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (\\GemO RP\\). Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Wirtschaftsgrundsätze nach § 121 Abs. 1, 8 HGO, § 75 Abs. 1, 2 und 3 Thür-KO, § 109 GO NRW, § 149 NKomVG sowie § 85 Abs. 3 GemO RP.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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