Planung, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB (nachfolgend \"Energieanlagen\") sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch bestehende Energieanlagen handeln. Die Gesellschaft kann ferner isoliert oder in Kombination mit Energieanlagen in Anlagen mit zukunftsorientierter Aufbereitungstechnik (beispielsweise für den Einsatz von Gülle, Mist und anderen organischen Abfällen, Reststoffen und landwirtschaftlichen Nebenprodukten) investieren und diese betreiben. Die Gesellschaft wird im Rahmen des Betriebes der Energieanlagen die aus dem Biogas gewonnene Energie verwerten. Hierzu zählt insbesondere die direkte Verstromung von Biogas in Blockheizkraftwerken und die Einspeisung der elektrischen Energie in das örtliche Netz sowie die dezentrale Erzeugung von Biogas und die direkte Nutzung der Wärme aus der Verstromung.
Energieversorgung
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