Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) die Durchführung von Abschlussprüfungen und Sonderprüfungen; b) die Unternehmensberatung einschließlich Wirtschafts-, Organisations- und Finanzberatung c) die Bearbeitung von Rechtssachen in dem berufsrechtlich zulässigen Umfang d) die Steuerberatung einschließlich internationalen Steuerrechts e) die Erstattung von Gutachten auf den Berufsgebieten f) die Übernahme von Buchführungsarbeiten g) die Verwaltung fremden Vermögens. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftsgegenstand beteiligen, solche erwerben oder die Geschäftsführung dafür übernehmen und Zweigniederlassungen errichten, soweit die gesetzlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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