Finanzberatung (keine Tätigkeit nach § 34 c GewO, keine Beratung in Rechtsangelegenheiten), Personalberatung, Schuldnerverwaltung, Schuldnerberatung (ohne Rechtsberatung), Fördermittelberatung. Buchung laufender Geschäftsvorfälle, insbesondere das Erfassen von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen, Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung, betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen, steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen, Schreib- und Rechenarbeiten, Datenerfassung nach Belegen, Datenerfassung nach Buchungsanweisungen, Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, Leistungen ausschließlich im Rahmen des § 6 Ziff. 3, 4 Steuerberatungsgesetz), Bürodienstleistungen, Beteiligungen an Gesellschaften und Verwaltung von Beteiligungen. Für alle vorgenannten Tätigkeiten gilt: Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens; erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind ebenfalls nicht Gegenstand des Unternehmens.
Unternehmensberatung
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