Die Anlage und Verwaltung seiner Mittel nach den in den Anlagebedingungen festgelegten Investitionskriterien und Anlagegrenzen zur gemeinschafltichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen der Anleger. Die Gesellschat darf ausschließlich folgende Vermögensgegenstände erwerben, halten und verwalten: a) Vermögensgegenstände gemäß § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 sowie Absatz 3 KAGB, b) Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften: 3) In Umsetzung der Absätze 1 und 2 wird die Gesellschaft u.a. ein Immobilienquartier in Hamburg mit der Bezeichnung "Eidelstedter Höfe" erwerben. 4) Die Gesellschaft bestellt eine ihrem Unternehmensgegenstand entsprechende externe AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB, der insbesondere die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens obliegt. 5) Die Gesellschaft wird eine Verwahrstelle nach § 80 KAGB beauftragen, die nach dem KAGB sowie den anderen einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgeschriebenen Aufgaben für die Gesellschaft wahrzunehmen. Die Beauftragung kann nach Maßgabe des Bestellungsvertrags mit der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft alternaiv durch die AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft vorgemommen werden.
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