A) die Errichtung, Veräußerung und Verwaltung von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum, b) die gewerbliche Zwischenvermietung, c) die wirtschaftliche Beratung für bestimmte Zwangsversteigerungsobjekte, Gewerbe-, Miet- und sonstige Immobilien, bzw. deren Vermittlung, d) die Vermögensverwaltung, Testamentsvollstreckung und alle Geschäfte, die unter den Tätigkeitsbereich einer Treuhandgesellschaft fallen, e) Vermittlung von Dienstleistung bzw. Betreuungs- und sonstigen Versorgungsdiensten im Hinblick auf altersgerechtes Wohnen und Leben, f) die Durchführung von Hausmeisterdiensten (nur aufsichtführende und pflegerische Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten). Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäfte zu führen und Zweigniederlassungen zu errichten.
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