Kollektive Vermögensverwaltung von geschlossenen Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB. Dies beinhaltet auch die Beteiligung an geschlossenen, von der Gesellschaft verwalteten Spezial-AIF. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und/oder nach der GewO. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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