Recycling und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten unter dem Aspekt, die enthaltenen Sekundärrohstoffe dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen. Dazu sind insbesondere folgende Tätigkeiten notwendig: - Antransport bzw. Annahme der elektrischen und elektronischen Geräte, - Demontage derselben in verschiedene Fraktionen und Baugruppen, - Absatz der verwertbaren Fraktionen, - Entsorgung der Rest- und Schadstoffe, - Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen, - Betreiben von Annahmestellen und Wertstoffhöfen, - Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten. Die vorgenannten Tätigkeiten sind in enger Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, der Landesregierung Thüringen, Landratsämtern, Kommunen, Verbänden, Entsorgungsunternehmen und entsorgungspflichtigen Körperschaften zu organisieren.
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Recycling
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