Wahrnehmung von Berufsaufgaben als Architekt i. S. v. Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 4 i. V. m Art. 3 Abs. 6 BauKaG. Die Gesellschaft hat die für die Berufsangehörigen nach dem BauKaG bestehenden Pflichten zu beachten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Architekten nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.
Architekten
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