(1) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, b) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (2) Die Satzungszwecke werden im In- und Ausland verwirklicht durch a) Seminare, Vorträge und Tagungen im In- und Ausland, in eigener Verantwortung, z.B. im Hospitalhof Stuttgart, in Zusammenarbeit mit Universitäten wie der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen oder Institutionen wie dem Literaturhaus Stuttgart, b) Publikationen, gedruckt oder in geeigneten Medien, wie z.b. in http://gewaltsames-verschwindenlassen.de c) Förderung der Erinnerungskultur und Beteiligung an Erinnerungsprojekten im Sinne der Völkerverständigung, z.B. durch Beteiligung am Bau einer Gedenkstätte, d) Förderung internationaler Begegnungen, e) Gewährung von Forschungsstipendien, sofern sie der Satzung und den darin formulierten Zwecken entsprechen, f) Akademische Studien- und Lehrangebote.
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