Durchführung und Erbringung von Bauleistungen, insbesondere in den Bereichen Abbrucharbeiten, Verlegung von Entwässerungsleitungen im nicht öffentlichen Bereich (Tiefbau), Erdbewegungsarbeiten und Erdtransporte, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterdienste, Ein- und Verkauf von Baumaterialien, - die Vermittlung von Aufträgen im Bausektor, - die Verwaltung eigenen Vermögens, - die Unternehmensberatung, die Beratung von Existenzgründern und die Beratung zur Unternehmensnachfolge. Das Unternehmen ist befugt, alle Leistungen zu erbringen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen. Soweit Leistungen erbracht werden, die dem Handwerk unterliegen oder die einer gesetzlichen Erlaubnis (Genehmigung, Zulassung o.ä.) bedürfen, wird das Unternehmen die entsprechende Konzession oder Erlaubnis vor Auftragsannahme einholen. Solange die entsprechende Konzession oder Erlaubnis nicht erteilt ist, werden die entsprechenden Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
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