Durchführung von Einzelveranstaltungen, Publikationen und Projekten um die folgenden Zwecke zu verwirklichen: 1. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens: Hier geht es insbesondere um den interkulturellen Dialog, die Begegnung von Menschen mit christlichen und muslimischen Glauben. Umgesetzt werden soll dies durch Informationsveranstaltungen (Vorträge, Seminare), durch die Vorurteile abgebaut werden können; 2. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens: Dies erfolgt durch die Konzeption bzw. Umsetzung von Planspielen wie \"Vom Erstwähler zum Wahlhelfer\" oder \"In guter Verfassung\". Außerdem werden Einführungen für Schüler über die Gewaltenteilung, Wahlsysteme, die Arbeitsweise des Bundestages angeboten; 3. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der im Übrigen genannten steuerbegünstigten Zwecke: Dieser Zweck soll u.a. durch längerfristige Projekte (1-2 Jahre Laufzeit) erreicht werden. In diesen werden vor allem jungen Menschen Zugänge zu mehr gesellschaftlicher Partizipation ermöglicht. Sie erlernen, wie sich konstruktiv einbringen können; 4. die Förderung der Erziehung, Demokratie-, Volks- und Berufsbildung von Schülerinnen und Schülern und von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personen, mit und ohne Migrationshintergrund. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Planspiele (z. B. Bewerbungsgespräche) und persönlichem Coaching in Einzelgesprächen zum Zwecke der Orientierungs- und Eingliederungshilfe, b. Organisation von Öffentlichkeitsarbeit in Gestalt von Pressemitteilungen und Herausgabe von Broschüren, c. Durchführung von Maßnahmen in Gestalt von Workshops und Seminaren zur Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten u.a. zwecks Verbesserung der Reintegration in den Arbeitsmarkt. Darunter werden auch Workshops verstanden, in denen die betroffenen Personen eigene Produkte unter Anleitung erstellen, um nicht nur die eigenen Fähigkeiten zu schulen, sondern auch um das Selbstwertgefühl zu stärken. i. Es ist nicht Zweck der Gesellschaft, im Sinne einer Beschäftigungsgesellschaft eigene Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchzuführen und in eigener Trägerschaft Arbeitsplätze zu schaffen und eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. ii. Unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtungsweise der Zielgruppen in ihrem sozialen und familiären Kontext leistet die Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Benachteiligten, wirkt Ausgrenzungsprozessen entgegen und leistet einen Beitrag bei deren beruflichen und sozialen Integration. 5. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch Aufklärungs- und Informationskampagnen (die Entwicklung von Informationen in Print und Veranstaltungen) zu gesundheitlichen Risiken und Prävention von Bevölkerungsgruppen, die schwer zu erreichen sind.
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