Eine geschäftsleitende Holding-Gesellschaft. Sie hat die Aufgabe, nach Maßgabe abzuschließender Unternehmensverträge (§ 291 AktG) die Leitung der Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft (STAWAG) und der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (ASEAG) zu übernehmen sowie den Gewinn- und Verlustausgleich zwischen diesen Gesellschaften vorzunehmen. Sie kann weitere Beteiligungen halten und auch gegenüber weiteren Unternehmen der Stadt Aachen als geschäftsführende Holding tätig werden. Gegenstand des Unternehmens sind die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, die Erfüllung anderer Versorgungsaufgaben, die Durchführung von Entsorgungsaufgaben sowie der öffentliche Nahverkehr, die Durchführung von Gelegenheitsverkehr, die Schaffung und Vorhaltung von allgemein zugänglichen Parkflächen, die Verwaltung von Vermögen, die Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen und damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie die Erbringung unterstützender Verwaltungsdienstleistungen zur Deckung des Eigenbedarfes ihrer kommunalen Gesellschafter. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten.
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