1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, - Förderung von Lehre sowie Wissenschaft und Forschung in Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, - Förderung von Erziehung, Schul-, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, - Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der gesellschaftlichen Integration, der beruflichen Qualifikation und der Entwicklung sozialer Einsatzbereitschaft, - Förderung von Kunst und Kultur, - Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, - Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die Katastrophenhilfe; - Unterstützung von Menschen in Notlagen Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Entwicklung und Erprobung neuartiger Bildungskonzepte sowie deren Verbreitung, - Wissenschaftliche Forschung zum Klima- und Naturschutz in Ingenieurs-, Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften - Maßnahmen zur Entwicklung junger Menschen zu verantwortungsvollen Staatsbürgern, - Maßnahmen zur Förderung einer aufgeschlossenen und toleranten Einstellung gegenüber anderen Kulturen, - Schaffung von Ausbildungseinrichtungen in strukturschwachen Gebieten, - Künstlerische Auseinandersetzung mit Fragen der Energieversorgung sowie des Klima-; Natur- und Ressourcenschutzes, - Veranstaltungen zu Fragen von Wissenschaft und Forschung, - Entwicklung kultur- und schulspezifischer Lern- und Bildungsmodelle, - Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden und Naturschutzbeauftragten bei Planungen, die für Natur, Landschaft oder Umwelt bedeutsam sind, - Maßnahmen der Erziehung, Schul-, Volks- und Berufsbildung, - Durchführung von Begegnungen, die sich mit Themen der Völkerverständigung, des gegenseitigen Verständnisses für die kulturellen Eigenarten und der Erhaltung des Friedens befassen. - Unterstützung von notleidenden Menschen in Krisenbzw. Katastrophenfällen sowie die Hilfe zum wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufbau. Der Satzungszweck kann auch im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten und in Kooperation mit anderen Institutionen sowie durch Maßnahmen im Ausland verwirklicht werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel darüber hinaus Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften zur Verwirklichung der eingangs dieses Abschnitts genannten steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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