Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung von Workshops, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen der politischen Bildung und der Medienbildung; b) die Entwicklung und Verbreitung von storybasierten Bildungskonzepten wie z.B. Tisch- und Live-Rollenspielen, digitalen Lernspielen und sog. "Serious Games" sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonal; c) die wissenschaftliche Begleitung von Veranstaltungen und die wissenschaftliche Evaluation von Bildungskonzepten sowie die Publikation der Ergebnisse; d) die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit über politische Bildung und Medienbildung sowie die Beteiligung an entsprechenden Verbänden und Netzwerken.
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