Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst, Kultur und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 und 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Trägerschaft (Unterhalt) eines (Kammer-) Orchesters für insbesondere klassische Musik, Organisation und Durchführung von Konzerten und Aufnahmen insbesondere des Kammerorchesters, Organisation und Durchführung von Wettbewerben für junge Nachwuchsmusiker, Organisation und Durchführung von Bildungsprojekten, die Musik für junge Menschen erfahrbar machen soll wie z.B. Proben in Schulen und anderen Einrichtungen für junge Menschen, bei denen zugehört werden kann; sowie Instrumentenvorstellung durch Musiker in Schulklassen oder Einrichtungen.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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