Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, Anlageverwaltung nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 11 KWG sowie Eigengeschäft nach § 32 Abs. 1 a Satz 1 KWG. Die Gesellschaft ist bei Erbringung der vorgenannten Finanzdienstleistungen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln. Ferner Analyse von Angeboten und Dienstleistungen des Finanz- und Vermögensanlagemarktes; Entwicklung, Beratung und Konzeption von ausgewählten Angeboten und Finanzdienstleistungen; Übernahme von Treuhandtätigkeiten; Wirtschaftsberatung; Entwicklung von Unternehmensstrategien, Unterstützung bei deren Umsetzung, Zusammenführung und Leitung von Beratungsteams; Management von Dachfonds und Fonds.
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