Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG, die insbesondere im Bereich der Bewirtschaftung von Energieversorgungsnetzen tätig ist. Die Gesellschaft ist zur Aufnahme überörtlicher energiewirtschaftlicher Tätigkeiten berechtigt, wenn die Betätigung einem öffentlichen Zweck dient, sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft nach § 107a Abs. 3 S. 2 GO NRW gewahrt sind. Zur Aufnahme einer energiewirtschaftlichen Betätigung auf ausländischen Märkten ist die Gesellschaft nur berechtigt, wenn die Tätigkeit einem öffentlichen Zweck dient, sie nach Art und Umfang in eniem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne von § 109 GO NRWzu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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