I. Förderung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und den Ländern der Europäischen Union durch: 1. Bilateral Consulting (Informieren, Beraten und Betreuen nachfragender Unternehmen über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen). 2. Werben und Koordinieren geeigneter Unternehmen, um Abschlüsse von betrieblichen Kooperationen und Gründungen von Joint-Venture-Unternehmen zu ermöglichen. 3. Herstellung strategischer Kontakte mit Unternehmenspartnern. 4. Durchführung von Unternehmensberatungen bei Antrags- und Vertragsabfassungen, ausgenommen solche Tätigkeiten, die im Rechtsberatungsgesetz geregelt sind. 5. Besorgung von Dritten übertragene Geschäfte für diese. 6. Technische, wirtschaftliche und konzeptionelle Aufbereitung von Investitions- und Marketing-Maßnahmen. II. Vermittlung des Handels und Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit technischen Keramikartikeln für die Elektroindustrie.
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