Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung' der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung der Wissenschaft und des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der selbstlosen Förderung der Wissenschaft und/oder des Sports dienen. Die Gesellschaft darf Beteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände erwerben, halten und verwalten und die hieraus erzielten Erträge zur selbstlosen Förderung ihres gemeinnützigen Zwecks verwenden. Die Gesellshaft kann Geschäfte jeder Art im In- und Ausland tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. DieMittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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