Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen.
Finanzdienstleister
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827