A) Vertretung der nicht in der EU ansässigen Unternehmen als Bevollmächtigter bei der Erfüllung von vorgeschriebenen Pflichten, z.B. Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen, Aushändigung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität eines Produktes an die zuständigen Behörden, Koordination zwischen den vertretenen Unternehmen und den zuständigen nationalen Behörden, b) Prüfung von Produkten/Laborergebnisse zur Erlangung der Marktfähigkeit nach allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen, z.B. EU- Produktsicherheitsverordnung (GPSR), c) Durchführung /Unterstützung bei Registrierungen in den notwendigen nationalen Datenbanken der Marktüberwachung, d) Unterstützung bei Anfragen der Marktüberwachungsbehörden, des Zolls oder sonstiger Dritter durch erfahrene Qualitäts- und Produktmanager sowie Compliance-Berater und Fachanwälte, e) Produktüberwachung durch z.B. Stichprobenentnahmen im Markt, Marktüberwachung.
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