Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und zwar insbesondere: betriebswirtschaftliche Beratung bei der Währungsumstellung von DM auf EURO, Beratung und Vertretung in Steuersachen, Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten, Hilfe in Steuersachen auf dem Gebiet des internationalen bzw. ausländischen Steuerrechts, Durchführung von Abschluß- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, Existenzgründungsberatung, sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und die Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten.
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