Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung wird zum Zwecke der Erleichterung und Entwicklung der Tätigkeiten ihrer Mitglieder errichtet. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung hat dabei den Zweck, die Ergebnisse dieser Tätigkeiten zu verbessern und zu steigern, insbesondere durch eine länderübergreifende Bereitstellung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Förderrichtlinien etc. und durch den Transfer dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse, Förderrichtlinien etc. unter Berücksichtigung von Normen, Vorschriften und Regelwerken. die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung dient der Koordinierung des Leistungsangebotes ihrer Mitglieder in den Bereichen der Wirtschaftsberatung und Produktionsberatung sowie der Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben im Rahmen ganzheitlicher Aus- und Weiterbildung und Förderungen. Dazu zählt auch die Beschaffung und Weitergabe von Informationen, die Darstellung der Tätigkeitsfelder ihrer Mitglieder und die Ausarbeitung von Organisationshilfen. Die Vereinigung hat den Zweck, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu gestalten, zu erleichtern sowie die Ergebnisse einer gemeinsamen Tätigkeit zu verbessern.
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