Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft a) eine Freie-Elektronen-Laserquelle auf der Grundlage eines linearen Beschleunigers mit dazugehöriger Ausrüstung (die "XFEL-Anlage") zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung entwirft, baut, betreibt und weiterentwickelt, b) die Nutzung der Anlagen der Gesellschaft durch die Bereitstellung von Experimentierstationen für die Wissenschaftler unterstützt, c) Programme für die wissenschaftliche Forschung unter Nutzung der Anlage aufstellt und durchführt, d) alle erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am Beschleuniger, am Verfahren des Freie-Elektronen-Lasers und an den Experimentiertechniken ausführt, e) sicherstellt, dass neue Technologien und Verfahren der Gesellschaft interessierten Stellen in den Staaten der Vertragsparteien zur Verfügung gestellt werden, f) allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer fördert. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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