Förderung des Wohlfahrtswesens, v.a. der Dienst an Hilfsbedürftigen, insbesondere an kranken sowie alten Menschen, als elementare Aufgabe der christlichen Kirche und ihrer Diakonie. Dieser Dienst christlicher Nächstenliebe gilt dem ganzen Menschen und umfasst soziale Hilfe und leibliche Pflege ebenso wie seelsorglichen Beistand und geistliche Begleitung in Krankheit, Alter und Sterben; - die Unterstützung anderer hilfsbedürftiger Personen i. S. von § 53 AO; - die Förderung der Jugendhilfe; - kirchlicher Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Kooperationsleitungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere durch die Erbringung von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Dienstleistungen im Bereich der Bewirtschaftung von Sozialeinrichtungen der Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege, der Nachbarschaftshilfe und deren jeweiligen Nebenbetrieben, ferner der Belieferung mit Waren aller Art für andere steuerbegünstigte Körperschaften, die zur Ev. Stadtmission Karlsruhe gehören, namentlich die Ev. Stadtmission Karlsruhe - Stiftung Wir helfen Menschen, der Evangelische Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.V, der Ev. Stadtmission Karlsruhe gGmbH sowie der Ev. Stadtmission Karlsruhe Sozialstation gGmbH (§ 57 Abs. 3 AO). Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Aufgaben übernehmen, die der Verwirklichung des Satzungszwecks nach Ziff. 2.2 dienen oder ihn fördern. Sie kann hierzu neue Einrichtungen und Dienste sowie gemeinnützige Tochterunternehmen errichten und betreiben oder sich an Einrichtungen und Diensten gleicher oder ähnlicher Art beteiligen. Sie kann den Satzungszweck insbesondere auch durch Betätigungen im Sinne von § 58 AO (hier insbesondere § 58 Nr. 1 AO) verwirklichen, also dadurch, dass sie - alternativ oder kumulativ - anderen steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke Mittel verschafft oder zuwendet, ihre Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, Dienstleistungen erbringt oder Räumlichkeiten (auch unentgeltlich oder verbilligt) zur Verfügung stellt. Sie kann hierzu neue Einrichtungen und Dienste sowie Tochterunternehmen errichten und betreiben oder sich an Einrichtungen und Diensten gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt wird. Sie kann außerdem ihre Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Ev. Stadtmission Karlsruhe - Stiftung Wir helfen Menschen, dem Evangelischen Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.V., der Ev. Stadtmission Karlsruhe Sozialstation gGmbH sowie der Ev. Stadtmission Karlsruhe gGmbH i.S. des § 57 Abs. 3 AO erfüllen. Alle Einrichtungen und Dienste der Gesellschaft sind Werke im Dienst christlicher Nächstenliebe auf der Grundlage des biblischen Evangeliums und des christlichen Glaubens reformatorischen Bekenntnisses. Diese geistige und geistliche Grundlage bestimmt die Tätigkeit der Gesellschaft. Die Anerkennung dieser Grundlage ist deshalb Voraussetzung für die Mitgliedschaft und Mitarbeit bei den Einrichtungen und Organen der Gesellschaft.
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