Förderung des öfentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Bildung und Erziehung. Zur Verwirklichung ihres Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, der Betrieb bzw. die Übernahme oder Teilübernahme von Einrichtungen des Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens und den damit verbundenen Hilfsbetrieben, Nebeneinrichtungen und einzelner Leistungen im Sinne der Präambel. Dies können insbesondere Einrichtungen sein: - zur stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Kranken, - zur Durchführung von stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen, - zur stationären und ambulanten Pflege und Betreuung von alten und/oder pflegebedürftigen Menschen, - zur beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie - zur Gesundheitsprävention. Darüberhinaus kann die Gesellschaft Seminare und Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen anbieten. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1. genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Träger von Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrtswesens sind. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendensammlungen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel wird die Gesellschaft vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen diakonischen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und / oder betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligten und Zweigniederlassungen errichten.
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