1.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung. 2.Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die ambulante, vor- und nachstationäre Pflege, Behandlung, Betreuung und Beratung von alten und kranken sowie hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Mitarbeitenden der Gesellschaft stehen den zu pflegenden Personen sowie deren Angehörigen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern auch für die Beratung und Schulung zur Verfügung. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Personen zu erhalten, zu fördern und damit Unabhängigkeit und Wohlbefinden zu ermöglichen. Die Gesellschaft dient ferner der Begleitung und Unterstützung Sterbender und deren Angehöriger durch fachliche Hilfe und seelsorgerlichen Beistand. Dabei werden insbesondere die persönlichen religiösen und kulturellen Vorstellungen des Menschen respektiert. 3.Desweiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorstehend aufgeführten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Sozialwesen
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