(1) Ziel des Unternehmens ist es, die Aufgaben des Vereins "Evangelisches Amalie Sieveking-Krankenhaus e.V." fortzuführen und insbesondere ein hochqualifiziertes medizinisches und pflegerisches Leistungsangebot für eine sehr gute und den Erfordernissen entsprechende Krankenhausversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Bildung. (3) Die oben genannten Satzungszwecke werden verwirklicht durch den Betrieb des Evangelischen Amalie Sieveking-Krankenhauses in Hamburg-Volksdorf. Das Krankenhaus dient der Behandlung und Pflege von Kranken ohne Unterschied der Religion und Konfession. Die Gesellschaft betreibt die Ausbildung und Fortbildung für den Dienst im Krankenhaus, z.B. durch die Ausbildung von Krankenpflegeschülerinnen und Schülern. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Einrichtungen zu betreiben, die diesem Gesellschaftszweck dienen. (4.
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